Mittwoch, 21. März 2007

Merkels geheimer Schießbefehl

Die Todesstrafe ist abgeschafft, so steht es im Grundgesetz. Doch im Prozess der EU-Verfassung ist es möglich, dass sie zur Hintertür wieder hereinkommt, wenn die aktuellen Informationen sich als richtig erweisen sollten.
Die Überarbeitung der Verfassung wird hinter diplomatischen Hintertüren ausgeknobelt. Sie enthält dabei folgenden Passus:

EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):

    Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

    3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

    “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

      a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

      b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

      c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

    “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Da läuten doch alle Alarmglocken. Aber hinter der Interpretation steckt ziemlich viel heiße Luft. Denn die Regelung muss im Kontext des Fehlens schriftlich fixierter, EU-weit gültiger Grundrechte gesehen werden. Kein EU-Gericht würde nach dem aktuellen Stand dieses Gesetz auf diese Art und Weise interpretieren, dessen ist sich der Jurastudent sicher.

5 Kommentare:

  1. Warum an der Paranoia nichts dran ist liest sich hier

    AntwortenLöschen
  2. Sorry aber es geht hier um eine GRundsatzt frage nicht eine der auslegungsache .

    Die Todesstrafe ist in unsere Grundgesetzt abgeschafft worden , das heißt sie ist vom Gesetzt nicht möglich und somit dem Staat gegenüber seinen Bürgern untersagt , ergo ist es das Recht des Bürgers Gesetzlich vor solchen eingriffen des Staates dem Bürger das leben zu nehmen geschütz.

    Mit dieser Formulierung der
    Europäichen Verfassung wird dem "supranationalen " staaten Gebilde der EU das Recht gegeben sich das Recht zu nehmen dem Bürger das leben zu nehmen und dem Bürger wird sein Gesetztlicher schutz , sein noch jetztiges Recht genommen .

    Sorry aber das ist nicht eine frage von paranoi sonder eine Grunsatz fragen des Menschenrechtes und der freiheit des Individums dem Staat gegenüber , und für mich ist die antwort klar das so was in meine Grundgestzt / Verfassung nicht reingehört , und ich will auf mein Recht bestehen , und ich glaub du auch .

    AntwortenLöschen
  3. Du, ganz klar, ich finde das auch nicht fein. Allerdings entspricht der Verfassungsentwurf nicht einer Todesstrafe durch die Hintertüre; in meinen Augen (Advocatus darf mich gerne korrigieren) ist das eher im Kontext des Selbstverteidigungsrechts zu sehen, wie es beispielsweise Polizisten ja auch haben (Todesschuss und so). Der Passus bereitet mir Bauchschmerzen. Ich nahm und nehme an Demonstrationen teil, die gegen die elitäre Arroganz der Herrschenden gerichtet sind. Die Vorstellung, dass es nur ein willfähriges Gericht braucht, damit Bundeswehrsoldaten mich dort niederschießen können ist einfach...bäh.

    AntwortenLöschen
  4. @xamsk8

    Korrekt, die Todesstrafe ist laut GG abgeschafft. Sie ist übrigens auch laut EU-Verfassung abgeschafft:

    “Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.” sagt Titel I, Artikel 2 (2) der Grundrechts-Charta.

    Niemand hat vermutet, Deutschland werde die Todesstrafe einführen, als hier die EMRK ratifiziert wurde. Warum jetzt, wenn die Grundrechte aus ihr in die EU-Verfassung übernommen werden, und die fraglichen Passagen lediglich den Charakter einer Auslegungshilfe haben?
    Solch eine starke, unreflektierte Angst vor Europa?

    *Kopfschüttelnd*
    Calypso

    AntwortenLöschen
  5. hallo,hier nochmal in *normalo* deutsch.
    eingeführt hat merkel die todesstrafe im falle von *aufständen*und aufruhr* usw..passend zur zwangsimpfung???
    für mich als mensch der 1 und 1 zusammenzählt,bedeutet das folgendes: die zwangsimpfung mit hochgiftigen und gefährlichen substanzen und vermutlich nanochips ,die auf knopfdruck alle geimpften auslöschen***
    plus SCHIESSBEFEHL auf DEMONSTRANTEN und bürgeraufständen GEGEN die verordnete todesspritze,heißt nichts anderes als totale kontrolle über die gesamte maßnahme die menschheit zu reduzieren.
    das mag nun utopisch klingen-NOCH aber jeder mensch auf diesr welt wird schnell feststellen -wenn er nur mal richtig google nutzen würde,daß tatsächlich geplant ist 2009 die menschheit zu reduzieren.
    natürlich möchte so etwas niemand hören und lieber schöne filme im fernsehen sehen und der regierung glauben-alles wird gut*bla..
    aber leider sind folgende dinge fakt:
    es ist geplant-straßen zu sperren und IMPFKONTROLLEN durchzuführen,es stehen KONZENTRATIONSLAGER bereit für ungeimpfte,es werden erschossen -wer sich wehrt,es werden OHNE NACHRAGE bei den eltern alle schulkinder gift-geimpft,es werden sanktionen eingeführt für UNGEIMPFTE d.h. ein ungeimpfter DARF nicht mehr frei herumlaufen ,kein lebensmittelgeschäft mehr betreten und auch an keinem öffentlichen platz mehr auftauchen-schusswaffengebrauch wird genutzt ZUR ZWANGSIMPFUNG..ect....
    wer jetzt immer noch nicht versteht was wirklich geschieht ,fällt auf die weltgrößte,erschütternste LÜGE der menschheit rein und bringt seine familie in GEFAHR.
    90 prozent der menschheit soll ausgelöscht-der rest total-überwacht werden-so sieht es aus
    und NEIN DAS IST KEIN FILM-KEINE UTOPIE NEIN das geschieht JETZT weltweit !

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.