Donnerstag, 4. Oktober 2007

Justiz in Erklärungsnot

Teile der deutschen Justiz befinden sich in arger Erklärungsnot; nicht wegen der geplanten Privatisierung der Gerichtsvollzieher, sondern wegen des Paragraphen 129a. Der mit dem Terrorismusverdacht, ihr wisst schon, das Grundrechteaushebelwerkzeug Nr.1. Der Fall des Soziologen Andrej H. beschäftigte die Medien, und auch von der echt fiesen militanten gruppe haben wir schon gehört. Bei der steht der ganze Prozess vor dem Platzen, weil über 29 Aktenordner "Beweise" immer noch keiner für Terrorismus aufgetaucht ist, sondern nur versuchte Brandstiftung.
Da passt ins Bild, dass bisher immerhin 6% aller Fälle, in denen ein Anfangsverdacht mit Paragraph 129a erhoben wurde, zu einer Anklage führten, von denen wiederum nur eine Minderheit mit einem Schuldspruch endeten. Die restlichen 94%+x werden mit willkürlichen Verhaftungen, Observationen, Hausdurchsungen und anderen Methoden, den Rechtsstaat zu unterminieren, abgedeckt.
Da inzwischen jeder zweite Arbeitnehmer schon mal Hartz-IV bekommen hat wird wahrscheinlich bald ein ähnlicher Wert für Anklagen nach Paragraph 129a erreicht sein. Ist ja direkt ne Schande, wenn man nicht dazu gehört. Mal sehen, wann die Jugendlichen drauf kommen, das als neue Trendsportart zu betreiben oder so.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.