Freitag, 26. September 2014

Ich lag falsch (2): Warum rechtliche Gleichstellung nicht ausreicht


Frauen wurden in Deutschland schon oft gleichberechtigt. Die Weimarer Verfassung von 1919 relativierte dies mit einem "grundsätzlich", ein Vorbehalt, der 1949 im Grundgesetz fallengelassen wurde. Als man bemerkte, dass das Grundgesetz ohne Folgegesetze irgendwie auch nur Papier ist, kam 1957 das Gleichberechtigungsgesetz dazu, das so gut war, dass es bis 1959 auf Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach korrigiert werden musste. 1974 wurde Frauen das Verfügungsrecht über den eigenen Körper in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zugesprochen. 1977 wurden Frauen dann erneut gleichberechtigt, als die männlichen Eheprivilegien aufgehoben wurden. 1980 wurden die Frauen dann am Arbeitsplatz gleichberechtigt. 1985 wurden die Unversitäten verpflichtet, die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen, 1991 begann die Öffnung der Bundeswehr für Frauen. 1994 wurde die Erfolgsgeschichte des Gleichberechtigungsgesetzes durch das "Zweite Gleichberechtigungsgesetz" bestätigt. 2001 wurde die Elternzeit beiden Geschlechtern zugestanden. 2006 schützte man Frauen vor Stalking und führte das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" ein. Letzteres sprach nicht mehr von Gleichberechtigung, denn mittlerweile hatte sich bis in den Bundestag vorgesprochen, dass gleiche Rechte auf dem Papier längst nicht einer gleichen Behandlung in der Praxis entsprechen müssen - eine Erfahrung, die sonst auch Minderheiten gerne machen. Offensichtlich besteht also eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. 

Doch woher kommt diese Diskrepanz? Sie liegt daran, dass Theorie und Praxis eben oftmals auseinander fallen. Rollenbilder, denen wir uns im vierten Teil der Serie verstärkt widmen wollen, lassen sich nicht durch einen arkanen Gesetzestext ändern, dem keine reale Entsprechung zugrunde liegt. Als die Verfassungsväter (plus vier Verfassungsmütter) die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankerten, war noch überhaupt nicht klar, was damit eigentlich gemeint war. Die Mindestinterpretation bestand darin, dass vor Gericht Frauen und Männer wegen der gleichen Straftat auch gleich behandelt würden. Es sagte aber noch recht wenig darüber aus, ob Gesetze Wirkungskraft nur für Männer oder Frauen haben dürften. Und hier lag die Crux, denn die untergeordnete Stellung der Frau war zu jener Zeit noch in Gesetzen und Regularien festgeschrieben, die letztlich eine jahrzehntelange patriarchalische Ordnung wiederspiegelten: so war der Mann 1949 nach wie vor berechtigt, eine Arbeitsstelle der Frau fristlos zu kündigen, hatte das alleinige Erziehungsrecht für die Kinder und durfte als einziger eine Ehescheidung beantragen. Zudem stand nur ihm das Recht zu, das gemeinsame Vermögen zu verwalten, selbst wenn es von der Frau in die Ehe eingebracht worden war. 

Diese Zustände wurden erst 1957 bis 1959 langsam eingeschränkt oder beseitigt, blieben aber in der Praxis oftmals bestehen: viele Frauen brachten nicht sonderlich viel Vermögen in die Ehe ein; wie auch, wenn sie vorher nicht arbeiten konnten? Die immer noch weit verbreitete Aussteuer bestand vorrangig aus Gebrauchsgütern des Haushalts, die sich verschleißten und kaum als Vermögen zu betrachten oder im Falle einer Scheidung einfach mitgenommen werden konnten, sofern man nicht vor Gericht um jeden Topf streiten wollte. In der Praxis blieben die männlichen Vorrechte daher meist bestehen; die Kluft zwischen dem gesetzgeberischen Anspruch und der Realität blieb bestehen und wurde erst mit dem Beginn der Frauenbewegung und der generellen Ablehnung des Adenauer-Muffs ab den 1960er Jahren langsam geschlossen. 

Nun liegen diese düsteren Zeiten hinter uns, und Frauen genießen unzweifelhaft deutlich mehr Rechte als in jenen Hochzeiten des bürgerlichen Lebenswandels. Trotzdem bestehen auch heute noch teils krasse Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die ihren Ausdruck in den Missrepräsentationen von Berufen und Hierarchien finden. Ein Teil davon lässt sich auf die in Teil 4 angesprochenen Rollenbilder zurückführen, aber ein Teil hat auch mit den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun. Ein in einem Gesetz formulierter Anspruch muss, soll er nicht lediglich bloßer Anspruch bleiben, durch konkrete Regulierung und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet werden. Artikel 14 des Grundgesetzes kann da ein Lied davon singen. 

Warum aber bleibt die Gleichstellung bislang immer noch unerfüllt? Es gibt einige Gebiete, auf denen sie mittlerweile sehr weit vorangeschritten ist und in dem es nur noch eine Generationenfrage ist, bis sie vollständig erreicht ist (eine neue Generation, in der mehr Frauen die ihnen eröffneten Möglichkeiten nutzen, muss erst noch die volle Spanne des Erwerbslebens durchlaufen). Diese Generationenfrage wird gerne unterschätzt, denn die Führungspositionen, in denen man die Frauen gerne sehen will, werden vielfach erst im Alter von 50 oder mehr Jahren erreicht. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gehen auf die 1990er Jahre zurück, was erwarten lässt, das in der nächsten Dekade der Anteil von Frauen in Führungspositionen stark zunehmen wird. Einen solchen Effekt können wir in der Politik, wo sich fast viele Parteien Quotenregelungen unterworfen haben, bereits beobachten, wenngleich den Frauen dort immer noch vorrangig "weiche" Ressorts zugedacht werden (und die CDU merkwürdigerweise Spitzenreiter im Abschaffen dieses stillen Konsens' ist). 

Am durchschlagendsten war der Erfolg des politisch organisierten Feminismus aber vermutlich am Ort seiner Empfängnis: den Universitäten. Hier gibt es die strengsten Regeln, die angepasstesten Ordnungen (man denke nur an den Streit um die Verfassung der Hochschule Leipzig) und die konsequenteste Begünstigung von Frauen in Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Am wenigsten Erfolg hat der Feminismus dagegen in den unteren Schichten der Gesellschaft, im Bereich von Niedriglöhnen, alleinerziehenden Müttern und 450-Euro-Jobberinnen. Warum gerade in diesen Bevölkerungsschichten so wenig Rückhalt für die feministischen Projekte besteht, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Es liegt daran, dass der Feminismus letztlich ein Elitenprojekt war und über weite Teile immer noch ist, wie ich im Geschichtsblog dargestellt habe. Ob künftig 40% der Vorstände eines DAX-Konzerns weiblich sein sollen oder nicht, ist für eine Kassiererin bei Aldi eine genauso akademische Frage wie Steuervorteile für den Firmenwagen für einen männlichen Kanalarbeiter. 

Die realen Probleme dieser Bevölkerungsgruppe gleichen sich für Männer wie Frauen, sind aber aus noch anzusprechenden Gründen für Frauen schwieriger zu bewältigen als für Männer. Diese Probleme werden vom Feminismus aber immer noch nicht wirklich angesprochen. Besonders der universitäre Feminismus ergeht sich in durchaus relevanten Fragestellungen (mehr dazu in Teil 4), die aber von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerungsmehrheit sehr weit entfernt sind. Folglich werden diese Frauen von der feministischen Befreiungsutopie nicht wirklich mitgenommen, genausowenig wie sich etwa der Liberalismus um sie schert (außer im sehr abstrakten, weil sein ultimativer Sieg das vollendete Utopia für alle herbeiführt). 

Letztlich gibt es einen großen Faktor, der sich durch kein Gesetz der Welt beseitigen lässt und der der realen Gleichberechtigung immer wieder in den Weg läuft: die Biologie. Einzig und allein Frauen können schwanger werden, und eine Schwangerschaft stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in das Leben jeder Person dar, überproportional aber in das der Frauen. Der Feminismus umgeht dieses Problem häufig durch das Propagieren eines männerfreien Lebensstils oder dem ideologischen Überhöhen der Alleinerziehenden, aber beides läuft der Lebenswirklichkeit gerade weniger gut situierter Frauen konträr entgegen. Frauen sind auch heute noch massiv benachteiligt, weil sie immer noch den mit Abstand größten Teil der Bürde der menschlichen Fortpflanzung schultern und diese Bürde ihnen unsichtbare Folgekosten auflastet, die in ihrer Tragweite immer noch weit unterschätzt werden. Dies ist zwar mit Sicherheit nicht die einzige Quelle ihrer Benachteiligung, aber so wichtig, dass ihr der zweite Teil unserer Artikelserie gewidmet werden soll.

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